Anwaltskanzlei Modl & Coll.
Die Kanzlei:
Unsere Kanzlei wurde 1984 gegründet. Seit Beginn gehören ihr RA Modl und RA Gohle an.
RA Modl ist seit 1982, RA Gohle seit 1983 als Rechtsanwalt zugelassen. Mehr als 25 Jahre Berufserfahrung helfen uns, Ihre Anliegen und Streifälle effizient zu bearbeiten und erfolgreich zu lösen.
Tätigkeitsgebiete:
Wir verstehen uns als Allgemeinkanzlei, die auf diversen Rechtsgebieten hauptsächlich im Zivilrecht tätig ist. Wir sind aber auch im Strafrecht und ausgewählten Bereichen des öffentlichen Rechts (z. B. Gewerberecht, Konzessionen, Abgaben) aktiv. Die Anwälte der Kanzlei sind u.a. auf den folgenden Rechtsgebieten ständig tätig:
| RA Modl | RA Gohle | Mitgliedschaften RA Modl | |
| Versicherungsrecht | Mietrecht | ||
| Verkehrsrecht | Verkehrsstrafrecht | ||
| Erbrecht | Handelsrecht |
|
|
| Haftungsrecht + Schadensersatz |
Buchführung + Bilanzwesen |
||
| Ehescheidung | Familienrecht | ||
| Vertragsrecht | Gewerberecht | ||
| Inkasso + Vollstreckung |
Kommunikation: Besonderen Wert legen wir auf rasche, exakte Kommunikation mit unseren Mandanten. Wir haben für Sie dazu Hilfsmittel bereitgestellt:
- Kontaktformulare online (Seite “Kontakt”)
- Mandatierungsformulare (Seite “Vollmacht”) zum Download, Druck
Wollen Sie uns ohne vorherige persönliche Besprechung mandatieren, etwa weil Sie unterwegs sind oder die Sache besonders eilig ist, so haben Sie die Möglichkeit, Vollmacht etc. nach Download unterzeichnet uns per Post oder Fax zuzusenden.
Diese technischen Hilfsmittel sollen aber immer nur der Kommunikation dienlich sein. Im Zentrum steht für uns der persönliche und vertrauensvolle Kontakt zwischen Mandant und Anwalt.
Kosten: Die Kosten unserer Tätigkeit berechnen wir im Regelfall nach dem RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) und dem amtlichen VV (Vergütungsverzeichnis zum RVG). Ein höheres Honorar als die gesetzlichen Gebühren gemäß RVG gilt im Einzelfall nur dann, wenn ein solches zwischen Anwalt und Mandant gesondert vereinbart wurde.
Für Erstberatungen gegenüber Verbrauchern berechnen wir pauschal, je nach Aufwand, Bedeutung und Schwierigkeit der Angelegenheit, zwischen 50.- € und maximal 190.- € (zuzüglich etwaiger Auslagen und MwSt.).
Steuerliche Absetzbarkeit, § 33 EStG: Die Kosten eines Zivilprozesses, den eine Privatperson führt, können u.U. als außergewöhnliche Belastungen gemäß § 33 EStG steuermindernd geltend gemacht werden! Der BFH (Bundesfinanzhof) hat insoweit seine frühere, ablehnende Rechtsprechung geändert (Urteil vom 12.05.2011)! Voraussetzung für die Absetzbarkeit bleibt aber u.a., dass der Prozess nicht mutwillig und aussichtsreich erscheint.


