Geschäftstätigkeit in Mietwohnung erlaubt?

In der Rechtsprechung der Instanzgerichte ist es strittig, ob und in welchem Umfang der Mieter einer Wohnung darin auch geschäftliche Aktivitäten entfalten darf. Die Klauseln der meisten Wohnungsmietverträge untersagen eine andere Nutzung als zu Wohnzwecken ohne Genehmigung des Vermieters.

Nach Auffassung des BGH (Urteil vom 14.07.2009) kommt es auf die Umstände des Einzelfalles an. Wenn von der Tätigkeit keinerlei Außenwirkung ausgeht, dann ist sie zulässig – auch ohne Genehmigung des Vermieters. Bei Publikumsverkehr oder Beschäftigung von Angestellten ist aber die Grenze überschritten. Dann muss der Vermieter gefragt werden. Im Einzelfall kann ein Anspruch des Mieters auf Genehmigung durch den Vermieter bestehen, z.B. wenn die teilgewerbliche Nutzung geringfügig ist oder bei Existenzgründern in ihrer Anfangsphase.

Weitere Urteile: g. Mietrecht

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