Verspätete Aufklärung über OP-Risiken ungenügend – OP rechtswidrig:
Eine Operation ohne Einwilligung des Patienten ist eine rechtswidrige Körperverletzung, die zu einem Schmerzensgeldanspruch führen kann. Zur Wirksamkeit der vom Patienten erklärten Einwilligung ist eine ordnungsgemäße vorherige Aufklärung erforderlich. Diese muß rechtzeitig erfolgen, sodass sich der Patient in Ruhe frei entschließen kann. Eine Aufklärung erst am Tag der schon lange geplanten Operation ist verspätet und daher nicht ausreichend (BGH, Urteil vom 25.03.2003).

