Radfahrer ohne Licht und Reflektoren – Mitverschulden
Ein Omnibus, der links abbog, übersah einen entgegenkommenden Radfahrer. In dieser Verkehrssituation liegt die Schuld normalerweise beim Omnibusfahrer.
Jedoch war der Radfahrer bei Dunkelheit und Nässe ohne Licht und ohne Reflektoren unterwegs. Dann trifft ihn ein Haftungsanteil von mindestens 30 %, selbst wenn die Straße mit Straßenlaternen gut ausgeleuchtet ist und ein aufmerksamer Busfahrer den Radler hätte erkennen können (OLG Frankfurt, Urteil vom 07.01.2010).
Den Radlern sei also dringend geraten: Licht an bei Dunkelheit! Andernfalls treffen sie empfindliche, nachteilige Rechtsfolgen: abgesehen von einem Bußgeld z.B. auch Haftungsnachteile im Falle eines Unfalles!

