Rotlichtverstoß – freie Zeitschätzung durch Polizisten ungenügend:
Ein Rotlichtverstoß im Straßenverkehr kann für den Fahrer gravierende Folgen (Fahrverbot, “Punkte” in der Flensburger Verkehrssünderkartei, Bußgeld) haben. Diese Rechtsfolgen erfordern eine nachprüfbare, exakte Schuldfeststellung im Urteil.
Die bloße, gefühlsmäßige Zeitschätzung eines Polizeibeamten, der den Rotlichtverstoß beobachtet hat, genügt für eine Verurteilung nicht (OLG Köln, Beschluss vom 07.09.2004). Das gilt jedenfalls dann, wenn es um die Erfassung von Zeitüberschreitungen im Sekundenbereich geht.

