Verkehrsrecht Bußgeld

  • Rotlichtverstoß und Zeitschätzung durch Polizisten (lesen)
  • Gurtpflicht und Handyverbot bei stehendem Auto (lesen)
  • kein Fahrverbot bei Augenblicksversagen (lesen)
  • einheitliche Tat bei mehreren Verkehrsverstößen (lesen)
  • Fahrzeugeigenschaft (Pkw / Lkw) I – Kfz-Papiere nicht entscheidend (lesen)
  • Fahrzeugeigenschaft (Pkw / Lkw, Sprinter) III – EU-Typengenehmigung als Pkw gegenüber Lkw-Einstufung in Deutschland nachrangig (lesen)
  • Erkennbarkeit von Verkehrszeichen – Abschleppkosten (lesen)
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Gebrauchtwagenhändler darf Kaufinteressenten nicht 10 Tage hinhalten

Nach einer Probefahrt mit einem Audi A 6 beim Händler gab ein Interessent eine “verbindliche Bestellung” auf einem Formular des Händlers zum Preis von 13.700 € ab; nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Händlers sollte der Käufer hieran 10 Tage gebunden sein, während der Händler sich mit der Annahme der Bestellung genauso lange Zeit lassen wollte. Vermutlich versuchte er in dieser Zeit, einen Käufer für einen höheren Preis zu finden nach dem Motto “den Spatz in der Hand einseitig und ohne eigene Verpflichtung sichern, und gleichzeitig die Taube auf dem Dach suchen und fangen”.

Das geht nicht, so das LG Bremen; ein derart langer Schwebezustand für den Kaufinteressenten sei nicht zumutbar und auch nicht rechtsgültig (Urteil vom 09.09.2003).

Weitere Urteile: f. Kaufrecht

Gebrauchtwagenkauf – Angabe „fahrbereit“ ist nicht viel wert:

Ob die Angabe „fahrbereit“ in einem Kaufvertrag eine Zusicherung für den (guten) Zustand eines Gebrauchtwagens bedeutet, ist in der Rechtssprechung umstritten. Nach dem Urteil des BGH kommt es auf die jeweiligen Umstände des Einzelfalles an. Allerdings bewirkt eine solche Zusicherung zugunsten des Käufers ohnehin nicht viel.

Fahrbereit heißt nur, dass der Zustand des Kfz beim Verkauf TÜV-gerecht ist. Tritt später z.B. ein Motorschaden auf, so muss dies kein Mangel des verkauften Autos sein. Der BGH lehnte hier Gewährleistungsanspüche des enttäuschten Käufers ab (Urteil vom 22.11.2006).

Weitere Urteile: f. Kaufrecht

Autowaschanlage – Haftungsausschluss u. U. unwirksam:

In einer automatischen Waschanlage wurden 2 Mal die Außenspiegel eines Pkw Mercedes beschädigt und der Lack verkratzt. Der Betreiber wollte sich auf seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen berufen, wonach ihn eine Haftung nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit treffe.

Diese Ausflucht ließ der BGH nicht zu. Eine derartige Klausel benachteilige den Kunden unangemessen und sei daher nichtig (Urteil vom 30.11.2004).

Weitere Urteile: h. Vertragsrecht - sonstiges

Radfahrer auf Zebrastreifen, § 26 StVO:

Der Zebrastreifen gemäß § 26 StVO ist für Fußgänger und Rollstuhlfahrer da. Will ihn ein Radfahrer benutzen, so muss er absteigen und das Rad schieben. Auch das “Rollern” mit dem Fahrrad ( Stehen auf 1 Pedal, Anschieben mit dem anderen Fuß) kann noch eine zulässige Benutzung als Fußgänger sein. Jedenfalls führt es nicht zwangsläufig zu einem Mitverschulden des Radlers, wenn er auf dem Zebrastreifen von einem Pkw angefahren wird (KG Berlin, Urteil vom 03.06.2004).

Weitere Urteile: k. Verkehrsrecht - Zivilrecht

Fahrzeugeigenschaft “Sprinter” (Pkw/Lkw) – Kfz-Papiere nicht entscheidend

Ein ” Mercedes-Sprinter ” (Lieferwagen) war in den Kfz-Papieren als Pkw eingetragen. Da sein zulässiges Gesamtgewicht über 3,5 to. betrug, wurde er aber bei einem Geschwindigkeitsverstoß als Lkw behandelt mit den Folgen eines wesentlich höheren Bußgeldes und 1 Monat Fahrverbot für den nichts ahnenden Fahrer.

Grundsätzlich zurecht, sagte das OLG Jena (Beschluss vom 12.10.2004): es komme nicht auf die falsche Eintragung der Zulassungsstelle sondern die tatsächlichen Kfz-Eigenschaften an. Allerdings sei das Verschulden des ahnungslosen Farhrers gering und daher trotz der Höhe des Bußgeldes von 275 € ausnahmsweise ein Fahrverbot nicht veranlasst.

Einen ähnlichen Fall hat das Bay. ObLG genauso entschieden (Beschluss vom 23.07.2003): Bußgeld ja, aber Fahrverbot nein wegen geringen Verschuldens des Fahrers.

Weitere Urteile: l. Verkehrsrecht - OWi, Bußgeld

EU-Typengenehmigung für Mercedes Sprinter als Pkw nachrangig gegenüber nationalem (deutschen) Recht

Ein Mercedes Sprinter (4,6 to) sprintete auf einer deutschen Autobahn bei Freiburg mit 134 km/h. Als Pkw dürfte er dies, nicht aber als Lkw (max. 80 km/h).

Die deutsche Bußgeldbhörde behandelte ihn als Lkw aufgrund der nationalen (deutschen) Vorschriften, obwohl er aufgrund einer EU-Typengenehmigung im Kfz-Brief als Pkw eingetragen war. Zurecht, urteilte der EuGH. Das nationale Recht sei an die abweichende EU-Typengenehmigung nicht gebunden und könne den 4,6 to schweren Sprinter als Lkw einstufen. – Folge für den Schnellfahrer: 275.- € Bußgeld und 2 Monate Fahrverbot (EuGH, Urteil vom 13.07.2006).

Weitere Urteile: l. Verkehrsrecht - OWi, Bußgeld

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