Ein ” Mercedes-Sprinter ” (Lieferwagen) war in den Kfz-Papieren als Pkw eingetragen. Da sein zulässiges Gesamtgewicht über 3,5 to. betrug, wurde er aber bei einem Geschwindigkeitsverstoß als Lkw behandelt mit den Folgen eines wesentlich höheren Bußgeldes und 1 Monat Fahrverbot für den nichts ahnenden Fahrer.
Grundsätzlich zurecht, sagte das OLG Jena (Beschluss vom 12.10.2004): es komme nicht auf die falsche Eintragung der Zulassungsstelle sondern die tatsächlichen Kfz-Eigenschaften an. Allerdings sei das Verschulden des ahnungslosen Farhrers gering und daher trotz der Höhe des Bußgeldes von 275 € ausnahmsweise ein Fahrverbot nicht veranlasst.
Einen ähnlichen Fall hat das Bay. ObLG genauso entschieden (Beschluss vom 23.07.2003): Bußgeld ja, aber Fahrverbot nein wegen geringen Verschuldens des Fahrers.