Wohnmobilmiete – bei Mängeln Mietrecht und nicht Reiserecht?
Ein gemietetes Luxuswohnmobil erwies sich leider während einer Ferienreise in Südfrankreich in vielfacher Hinsicht als mangelhaft. Der enttäuschte Mieter wäre bei seiner – berechtigten – Schadensersatzklage besser weggekommen, wenn Reiserecht statt Mietvertragsrecht zur Anwendung gekommen wäre (z.B. Schadensersatz für vertane Zeit und verlorene Urlaubsfreuden).
Das AG München sagte dazu nein: es gilt “nur” Mietrecht, auch wenn der Urlauber mit dem Wohnmobil eine Campingreise (Fahren, Kochen, Wohnen, Übernachten etc.) durchführe (Urteil vom 29.04.1994).
Anmerkung: Für den Fall einer Yacht-Charter entschied der BGH allerdings großzügiger (Urteil vom 29.06.1995) – nach den Umständen des Einzelfalles sei es denkbar, das kundenfreundlichere Reiserecht statt des allgemeinen Mietrechts anzuwenden !
Kritik: Was ist aber der Unterschied zwischen einem Wohnmobil zu Wasser und zu Lande ??

